Wartung / UVV-Prüfung gemäß BGR 232
Wir führen Wartungen und Reparaturen an Toren aller Hersteller durch.
Nach den gesetzlichen Richtlinien müssen kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore vor der ersten Inbetriebnahme und mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Dies gilt sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich.
Sektional-Tore, Roll-Tore, Seitenläufer, Schiebe-Tore, Falt-Tore, Dreh-Tore, Schwing-Tore, Umrüstungen, Nachrüstungen, Lichtschranken, Torantriebe und Steuerungen, Handsender, Funkempfänger, u. v. m.
Wir prüfen unabhängig und neutral kraftbetätigte Tore, Türen und Fenster nach den neusten gesetzlichen Regelungen.
Ihre Esch Metalltechnik GmbH, Ingelheim
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